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Allylhexanoat - Stellungnahme DVAI

Auf der Homepage des Labors Dr. Haase-Aschoff befindet sich unter der Rubrik „Lebensmittelaromen“ eine Stellungnahme zur Einstufung des Aromastoffs Allylhexanoat, welche nach Auffassung des Verbandes mit Blick auf existierende Studien nicht den aktuellen Stand der Wissenschaft wiedergibt.

Das Labor Dr. Haase-Aschoff kommt zu dem Schluss, dass „ […] es sich [bei Allylhexanoat] […] um einen künstlichen Aromastoff [handelt], der lebensmittelrechtlich keine Zulassung besitzt und daher nicht in Lebensmitteln verwendet werden darf.“

"Künstlich“ bedeutete im Sinne der alten EG-Aromenrichtlinie 88/388 (welche am 20.01.2011 aufgehoben wurde), dass der betreffende Aromastoff nicht in der Natur gefunden wurde. Dies ist nachweislich einer Studie aus dem Jahr 2007 nicht mehr der Fall, siehe Journal of Agricultural and Food Chemistry, 2007, 55, 7874-7878.

In dieser wissenschaftlichen Publikation wird dargestellt, dass sechs Allylester (darunter Allylhexanoat) in einer Knoblauchkäsezubereitung und in handelsüblichem Käse natürlich generiert und demzufolge nachweisbar sind. Diese Publikation wurde von der Working Group on Methods of Analysis der IOFI (International Organization of the Flavor Industry) geprüft und für valide befunden.

Damit existiert nach Auffassung des Verbandes eine wissenschaftlich gesicherte Quelle für Allylhexanoat in einem traditionell hergestellten Lebensmittel. Folglich ist Allylhexanoat kein „künstlicher“ Aromastoff im Sinne der EG-Aromenrichtlinie 88/388 und darf entsprechend in Lebensmitteln verwendet werden. Insofern ist der Umstand, dass Allylhexanoat nicht in Anlage 5 der (in Teilen noch geltenden) nationalen Aromenverordnung aufgeführt ist, irrelevant.

Stand: 09.03.2012