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Aromen sind sichere Lebensmittelzutaten

Kritiker, vermeintliche Verbraucherschützer und Leute mit "flotter Feder" berichten immer wieder in reißerischer und sinnentstellender Weise über Aromen. Dabei geht die Vereinfachung so weit, dass sie letztendlich zu Missverständnissen führt.

Aromen werden nicht gewonnen aus "Holzspänen", "Sägemehl" oder "Fäkalien". Wohl mögen vereinzelt Inhaltstoffe von Holz oder Mikroorganismen eine Rolle spielen, das darf aber nicht zu Verirrungen und Verwirrungen führen. Nachfolgend wird kurz das Wesentliche zu Aromen skizziert.

Aromen, die in Lebensmitteln verwendet werden und diesen einen besonderen Geruch oder Geschmack verleihen, sind in der Aromenverordnung definiert: Es sind Kompositionen aus verschiedenartigen Aromabausteinen wie

  • Aromaextrakte,
  • natürliche Aromastoffe, naturidentische Aromastoffe oder künstliche Aromastoffe,
  • Reaktionsaromen,
  • Raucharomen.

Ausgangsmaterialien für Aromaextrakte und natürliche Aromastoffe müssen natürlichen Ursprungs sein, also aus pflanzlichen oder tierischen Quellen gewonnen werden, sowie für den menschlichen Verzehr geeignet sein. Aus diesen Rohstoffen lassen sich natürliche Aromen gewinnen, wobei die Aromaextrakte, also Auszüge oder Destillate, als Hauptkomponenten eine herausragende Rolle spielen.

Eine sehr große Zahl von Pflanzen, deren verschiedene Teile aromatisierende Bestandteile enthalten, wird als Rohstoff ausgewählt. Holz, Rinden und Wurzeln können ebenfalls als Rohstoffquelle dienen, so z.B. Zimtrinde, Sandelholz, Süßholz oder die Ingwerwurzel.

Früher wurde der naturidentische Aromastoff Vanillin aus Coniferin, enthalten im Cambialsaft von Nadelhölzern, hergestellt. Wichtigster Rohstoff für die Vanillingewinnung ist heutzutage das bei der Zellstoffherstellung aus Holz anfallende Lignin. Auch Eugenol (Vorkommen in Gewürznelken) stellt eine geschätzte Rohstoffquelle für Vanillin dar.

Die Lagerung von Weinen und hochwertigen Spirituosen erfolgt häufig noch in Holzfässern, und zwar wegen des ihnen innewohnenden Aromas. So gehen auch Geschmackstoffe bei der Lagerung in die Getränke über.

Im Zusammenhang mit Aromen sind Geschmackshinweise üblich, ohne dass damit auch die Art des Aromas oder seine Gewinnung gemeint sein kann. Der Hinweis "natürlich" hat hingegen besonderes Gewicht. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass das Aroma nur aus Aromaextrakten oder natürlichen Aromastoffen bestehen darf.

Ein natürliches Himbeer- oder Erdbeeraroma wird nahezu ausschließlich aus den Namen gebenden Früchten (Himbeeren oder Erdbeeren) hergestellt.

Der Hinweis "Erdbeeraroma" (ohne den Zusatz "natürlich") hingegen ist als einfacher Geschmackshinweis zu sehen. Ein solches Aroma kann Aromaextrakte und natürliche Aromastoffe enthalten, es kann aber auch andere Aromakomponenten enthalten wie beispielsweise naturidentische Aromastoffe (Vanillin).

Durch vielfältige und umfassende Qualitätsprüfungen wird sichergestellt, dass Aromen in gleich bleibend hoher Qualität, vor vorzeitigem Verderb geschützt, sicher und unbedenklich produziert werden. Dabei tragen auch rohstoffspezifische Vereinbarungen mit den Lieferanten und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften maßgebend zur Qualität der Aromen bei.

last update: 07.01.2008