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Cumarin (Deutsch)

Aromenverband fordert sachliche, objektive Aufklärung zu hohen Cumaringehalten in zimthaltigen Erzeugnissen

Cumarin kommt natürlicherweise in einer Vielzahl von Pflanzen, Früchten und Gewürzen in unterschiedlichen Mengen vor, z. B. in Zimt, Waldmeister, grünem Tee, Heidelbeeren, Tonkabohnen, Steinklee, Lavendel- und Pfefferminzöl. Cumarin riecht süß, krautig-warm, würzig, heuartig.

Aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes hat der Gesetzgeber in der Aromenverordnung Grenzwerte für Cumarin in Lebensmitteln festgesetzt (Karamell-Süßwaren und alkoholische Getränke 10 mg/kg, Kaugummi 50 mg/kg, andere Lebensmittel und Getränke 2 mg/kg). Diese Grenzwerte entsprechen der europäischen Aromen-Richtlinie. Der Zusatz von Cumarin zu Lebensmitteln als isolierter Aromastoff ist seit Jahrzehnten verboten und wird auch künftig nicht zulässig sein, wenn die Gemeinschaftsliste der zulässigerweise verwendbaren Aromastoffe Geltung haben wird.

Cumaringehalte in Lebensmitteln können sowohl aufgrund der Verwendung cumarinhaltiger Zutaten, wie z. B. Zimt, als auch aufgrund der Verwendung von Aromen, die Cumarin aus natürlichen Ausgangsstoffen enthalten, z. B. Zimtöle, vorhanden sein. Solche Zimtöle finden in der industriellen und handwerklichen Verarbeitung von Lebensmitteln Verwendung. Derjenige, der diese Lebensmittel herstellt, erhält vom Aromenhersteller genaue Mengenangaben über den jeweiligen Cumaringehalt des Aromas, um damit in der Lage zu sein, die gesetzlich limitierten Höchstwerte im verzehrfertigen Lebensmittel einzuhalten. Soweit cumarinhaltige Aromen eingesetzt werden, ist sichergestellt, dass die strengen Grenzwerte eingehalten werden. Wenn der Lebensmittelhersteller weitere cumarinhaltige Zutaten einsetzt, ist er dafür verantwortlich, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.

Lebensmittelkontrolleure aus Deutschland haben Ende 2005 erhöhte Werte des Naturstoffes Cumarin in Zimtbackwaren festgestellt, in denen Zimt unterschiedlicher Herkunft (Cassia-Zimt, Ceylon-Zimt) verarbeitet wurde. Zimt ist ein beliebtes Gewürz, das seit Jahrhunderten im Haushalt und in der gewerblichen Herstellung ohne bisher bekannte nachteilige gesundheitliche Wirkungen verwendet wird. Nach Auffassung der deutschen Behörden, die in einigen anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union nicht geteilt wird, gilt für Zimt-Backwaren der Grenzwert von 2 mg Cumarin aus allen Quellen (Aromen und Lebensmittel mit geschmackgebenden Eigenschaften wie Gewürze) pro kg Fertigbackware. Eine formale Überschreitung des Grenzwertes bedeutet jedoch nicht, dass die Produkte automatisch gesundheitsschädlich sind.

Nach einer Bewertung der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA im Jahr 2004 gibt es wissenschaftliche Studien zu Cumarin, die zum Ergebnis kommen, dass unter üblichen Verzehrsgewohnheiten eine Überschreitung der täglichen Aufnahmemenge nicht zu erwarten und somit auch keine Grenzwertregelung mehr erforderlich ist. Neuere Bewertungen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) in Berlin kommen aufgrund eines "Worst Case Szenarios" zu anderen Ergebnissen.

Der Deutsche Verband der Aromenindustrie e. V. Meckenheim / Brüssel (DVAI) fordert daher eine sachliche und objektive Klärung der Sachlage auf europäischer Ebene, um sicherzustellen, dass weiterhin unbedenkliche Zimterzeugnisse in den Handel gelangen.

Der Deutsche Verband der Aromenindustrie (DVAI) ist ein gemeinnütziger Traditionsverband seit 1906 mit Sitz in Deutschland, der sich dafür einsetzt, dass die hergestellten Aromen gesundheitlich unbedenklich sind und sicher in Lebensmitteln verwendet werden. Aromen stehen für Geschmack und sind in der modernen Lebensmittelproduktion unverzichtbar. Die Mitgliedsunternehmen sind satzungsgemäß dem internationalen Code of Practice der IOFI verpflichtet.

last update: 01.04.2008