Aromen: Preisauswirkung - Gesundheit
Wie wirken sich Aromen auf den Preis eines Lebensmittels aus?
Die industriell gefertigten Aromen wirken sich in der Regel nur geringfügig auf den Preis eines Lebensmittels aus. Dies ergibt sich aus der Dosierung dieser Erzeugnisse. Es ist allerdings anzumerken, dass es auch "natürliche" und damit teure Aromen gibt. Es muss seitens des Herstellers von Lebensmitteln entschieden werden, ob er qualitativ hochwertige oder einfachere Aromen zum Einsatz bringt.
Eignen sich Aromen zur Verbrauchertäuschung?
Wer bewußt den Verbraucher täuschen will, der kann dies mit Aromen bewerkstelligen. Es könnten beispielsweise Lebensmittel verfälscht werden. Wein könnte gepanscht werden. Auch könnte man hochwertige Lebensmittelzutaten vortäuschen.
Diese Bemerkungen sollen lediglich illustrieren, dass der, der fälschen will, dies der persönlichen Vorteile wegen tun kann und sich dabei sicherlich auch der Aromen bedienen kann. Die Regel ist jedoch, dass durch den Einsatz von Aromen keine Verbrauchertäuschung praktiziert wird. Derjenige, der sich an die lebensmittelrechtlichen Vorschriften hält, täuscht den Verbraucher nicht, denn er verwendet die Aromen nur dort, wo dies erlaubt ist. Auch werden die verpackten aromatisierten Lebensmittel stets entsprechend gekennzeichnet.
Lose Waren, wie Bäckerei- und Konditoreierzeugnisse, werden im Hinblick auf ihre Aromatisierung nicht ausdrücklich gekennzeichnet, weil man hier voraussetzen kann, dass der Verbraucher weiß, dass er nach der Herstellung fragen kann. Beispielsweise verwendet man in privaten Haushalten geschmackgebende Zutaten zur Bereitung von Backwaren. In der Metzgerei werden Wurstwaren durch Gewürzaromen aromatisiert oder - besser - gewürzt. Auch hier kann vorausgesetzt werden, dass der Verbraucher weiß, dass es üblich ist, bei der Herstellung von Wurst auch Gewürze zu verwenden. Die Aromenindustrie verarbeitet Gewürze zu Gewürzaromen.
Lebensmittelindustrie und Lebensmittelhandwerk bieten in Zusammenarbeit mit der Aromenindustrie "wohlschmeckende" Lebensmittel an. Eine Täuschungsabsicht unterstellen zu wollen wäre bösartig und unsachlich, wenngleich es kritische Fälle geben mag, die nicht zur pauschalen Branchenverurteilung führen dürfen.
Kann man Aromen selbst herstellen?
Aromen für die gewerbliche Weiterverarbeitung oder für den Einzelhandel können als Kompositionen mit vielen Einzelbestandteilen nur in industriellem Maßstab hergestellt werden. Die apparativen Einrichtungen sind teuer und kompliziert. Die Hausfrau ihrerseits stellt im Rahmen der küchenmäßigen Lebensmittelzubereitungen praktisch auch Aromakompositionen her, ohne dies allerdings zu wissen. Beispielhaft sei verwiesen auf konzentrierte Soßen oder Suppen.
Kann der Verbraucher Aromen kaufen?
In der Hauptsache werden die Aromen als Zutaten im Rahmen der gewerblichen Herstellung von Lebensmitteln eingesetzt. Es gibt jedoch auch einige Aromen, die über den Einzelhandel direkt an den Verbraucher abgegeben werden. Diese Erzeugnisse sind allerdings schwächer konzentriert als diejenigen, die für die gewerbliche Weiterverarbeitung bestimmt sind. Dies ermöglicht es der Hausfrau mit ihnen umzugehen. Dies ist wichtig, weil man im Haushalt nicht über die Dosierungseinrichtungen verfügt, wie sie in der Lebensmittelindustrie üblich sind.
Endverbraucheraromen sind Erzeugnisse wie "Backaromen" (Aromaextrakte oder Aromastoffe gelöst in Öl) oder "Vanillinzucker" (Vanillin auf Trägerstoff Zucker). Diese Aromen werden beim Backen oder zur Zubereitung von Desserts verwendet. Andere Aromatypen sind denkbar. Der Markt in der Bundesrepublik Deutschland verlangt sie jedoch gegenwärtig nicht.
Sind Aromen gesundheitsschädlich?
Gesundheitsschädliche Auswirkungen durch den Verzehr von aromatisierten Lebensmitteln sind nicht bekannt. Aromen sind nicht gesundheitsschädlich. Pflanzen oder Extrakte aus Pflanzen dürfen zur Herstellung von Aromen nicht in solchen Mengen eingesetzt werden, dass daraus ein Gesundheitsschaden resultieren kann. Stoffe, von denen eine Gesundheitsgefahr ausgeht, sind entweder verboten oder in ihrer Verwendung Limitierungen unterworfen. Sie sind in Negativ- beziehungsweise Restriktivlisten erfasst. Gesundheitsschäden durch Überaromatisierungen scheiden auch deshalb aus, weil dadurch Speisen ungenießbar werden. Um jegliche denkbare Fehlverwendung von Aromen zu vermeiden, richten sich die Verwender von Aromen nach den Dosierungsempfehlungen des Aromenherstellers.
Enthalten Aromen Schadstoffe?
Es ist denkbar, dass Aromen natürlichen Ursprungs auch Schadstoffe wie Pestizide und Umweltkontaminanten wie Schwermetalle enthalten. Allerdings ist zu bedenken, dass in der Bundesrepublik Deutschland detaillierte Vorschriften mit Höchstmengenregelungen gelten. Die Erfahrungen zeigen, dass im verzehrfertigen (aromatisierten) Endlebensmittel der Eintrag an Pestiziden und Schwermetallen deutlich unter den tolerierten Höchstmengen liegt.
last update: 07.01.2008
